Antrag auf Einstellung der Spamfilter vom Bundeskartellamt

Wenn Verbraucher nicht beweisen können, dass eine Spammail Kosten verursacht und trotzdem die Verbraucher durch den Unterlassungsanspruch ausreichend vor Spam geschützt sind, dann ist die öffentliche Verwaltung durch den Unterlassungsanspruch auch ausreichend vor Spam geschützt und Spam verursacht der öffentlichen Verwaltung ebenso keine Kosten.